Die Frage wer die Reiserücktrittskosten trägt, wird sich der ein oder andere Reisende sicher schon einmal gestellt haben. Egal, ob es für kurze Zeit so aussieht, als ob man doch nicht reisen könnte oder aber einfach nur aus reiner Neugierde. Die Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten, wie man sich das wünschen würde.
Grundsätzlich gilt es einmal zwischen einem Reiserücktritt aufgrund von persönlichen Gründen und einem Rücktritt Aufgrund von Reiseänderungen zu unterscheiden. Der Rücktritt aus persönlichen Gründen ist nur in einem Fall mit keinen weiteren Kosten verbunden: Nämlich, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Verfügt man über diese, trägt die Versicherung sämtliche anfallenden Kosten. Haben Sie keine solche Versicherung abgeschlossen, müssen Sie meistens nicht nur die Stornierungskosten tragen, sondern auch einen bestimmten Teil des Reisepreises zahlen. Genaue Informationen dazu finden Sie allerdings nur beim Veranstalter selbst, denn hierfür gibt es keine pauschale Regelung.
Anders sieht es wiederum aus, wenn der Veranstalter Änderungen an einer der wichtigen Reiseleistungen vornimmt. Gesetzlich ist nicht geregelt, um was für Änderungen es sich dabei handelt, allerdings haben sich in den vergangenen Jahren einige Punkte als durchaus praktikabel herausgestellt, wenn es um den Rücktritt von einer Reise geht. Änderungen folgender Punkte reichen in den meisten Fällen aus, um von einer Reise zurückzutreten, wenn diese sich erheblich auf die Reise auswirkt oder aber sogar gänzlich unzumutbar ist:
Kalkulierte Änderungen des Reiseveranstalters (z.B. ein überbuchtes Hotel), Reiseziel, Abflugort, Reisezeitraum.
Der Rücktritt von der Reise ist in diesem Fall – und allen anderen – sofort an den Veranstalter der Reise zu melden. Neben den genannten Punkten gibt es noch zwei weitere, die einen Reiserücktritt ggf. rechtfertigen:
- Höhere Gewalt: Also eine Naturkatastrophe oder ein Krieg
- Erhebliche Reisemängel: Darunter verstehen sich unhygienische Zustände, krankheitserregende Speisen oder aber auch die Unterbringung in einem Hotel, dessen Sterneanzahl nicht der gebuchten Anzahl entspricht.
Im Idealfall sollten Sie – nicht nur bei Problemen – einen Anwalt hinzuziehen. Dieser kann bei Problemen kompetent helfen und weiß, wie Ihre Rechte aussehen und wie Sie diese am besten durchsetzen.
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