Es ist ärgerlich, aber unvermeidbar. Wer öfter fliegt, kommt irgendwann mit größter Wahrscheinlichkeit in eine recht unangenehme Situation: Der Flug wurde gestrichen.
Das sorgt oft für aufgeheizte, genervte Gemüter, der Flughafen füllt sich mit Menschen und keiner weiß so richtig, was überhaupt los ist. Umso wichtiger ist es hier, dass Sie Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. Es bringt niemandem etwas, wenn Sie die Mitarbeiterin am Schalter anschreien, die auch nicht mehr weiß als Sie. Sobald es relevante Informationen für die Passagiere gibt, wird man Sie in Kenntnis setzen.
Das bedeutet trotzdem nicht, dass Sie keine Rechte haben. Im Gegenteil! In der EU sind diese Airline übergreifend geregelt:
Der Europäischen Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) unterliegen alle Flüge, die in der EU starten, sowie jene, die in der EU landen, sofern der Gesellschaftssitz der Fluglinie sich ebenfalls in der EU befindet.
Das bedeutet, dass Ihnen in jedem Fall Versorgungsleistungen zustehen. Diese hängen von Ihrem Flugziel ab und davon, wie lange die Verspätung dauern soll. Ihnen stehen kostenlose Getränke zu und Mahlzeiten sowie Zugang zu Kommunikationsgeräten. Sollte die Verspätung länger andauern, müssen Sie in einem Hotel untergebracht werden. Auch der Transport muss für Sie geregelt sein – sowohl hin als auch zurück. Natürlich muss der Flug auch in naher Zukunft stattfinden oder aber dafür gesorgt werden, dass Sie anderweitig an Ihr Ziel gelangen. Für all diese Punkte ist es absolut egal, warum der Flug abgesagt wurde. Es zählt nur, dass er abgesagt wurde. Die Forderung nach finanzieller Entschädigung allerdings ist nicht in jedem Fall gerechtfertigt.
Eine finanzielle Entschädigung steht Ihnen nicht zu, wenn der Ausfall des Fluges mindestens vierzehn Tage zuvor bekanntgegeben wurde oder durch höhere Mächte und unvorhergesehene Vorkommnisse verursacht wurde. Beispielsweise durch das Wetter oder einen Streik des Personals. Liegt die Verspätung aber zum Beispiel an einer technischen Störung bei der Airline, sieht die Sache anders aus. Nun kommt es darauf an, wie groß die Verspätung ist, ob es einen Ersatzflug gibt und wie weit die Entfernung zum Zielland ist. Je nachdem kann es zusätzlich zum Ersatz des Tickets auch Ausgleichszahlungen zwischen 125 € und 600 € geben.
Trotz allem: Auch wenn Sie wissen, dass ein Flug gecancelt wird, sollten Sie rechtzeitig am Flughafen sein. Oftmals wird kurzfristig ein Ersatzflug angeboten. Diesen können Sie jedoch nicht antreten, wenn Sie nicht vor Ort sind und somit verfallen dann alle Ansprüche auf etwaige Leistungen. Fällt ein Flug erst aus, wenn Sie bereits am Flughafen sind, sollten Sie diesen auf keinen Fall verlassen, bevor die Airline sich dazu nicht klar geäußert hat. Entschädigungsansprüche müssen nach der Reise selbst geltend gemacht werden – und zwar innerhalb der Fristen. Hierzu lohnt es sich, ein Unternehmen zu engagieren, dass sich auf solche Fälle spezialisiert hat und genau richtig reagieren kann.
Man wünscht es keinem, aber es kommt durchaus vor. Lassen Sie sich von einem Flugausfall den Urlaub nicht verderben. Warten Sie einfach darauf, was offizielle Stellen Ihnen mitteilen und handeln Sie dementsprechend. Man wird dafür sorgen, dass Sie an Ihrem Ziel ankommen.
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