Wer kennt es nicht: Die Koffer sind gepackt und trotzdem gibt es noch einige Sachen, die unbedingt mit in den Urlaub müssen. Bei einer Fahrt mit dem Auto wäre das kein Problem – wer kontrolliert da schon, wie schwer das Gepäck ist oder was sich darin befindet?
Im Flugzeug sieht das jedoch anders aus: Übermäßiges Gewicht kommt Ihnen teuer zu stehen und manche Dinge dürfen überhaupt erst gar nicht mit … zumindest nicht im Handgepäck.
Damit Sie beim nächsten Packen genau wissen, was wohin muss und ob Sie es überhaupt mitnehmen dürfen (wer will seine Sachen am Flughafen notgedrungen schon entsorgen?), haben wir für Sie eine handliche Liste zusammengestellt. So kann nichts schief gehen und Sie können dem nächsten Flug entspannt und ohne Stress entgegenblicken.
Ins Handgepäck müssen auf jeden Fall Gegenstände, deren Mitnahme im Aufgabegepäck nicht erlaubt sind. Dazu zählen auch E-Zigaretten und die Lithium-Ionen-Akkus in Smartphones und Laptops.
Ebenfalls sollten Sie Wertgegenstände im Handgepäck transportieren. Geht der Koffer verloren, stehen Sie dann nämlich bspw. nicht ohne Autoschlüssel da. Schmuck und Kameraausrüstung sollten bei dem geringen Erstattungsbetrag von 1300 Euro bei Gepäckverlust auch unbedingt ins Handgepäck.
Generell im Handgepäck erlaubt sind: Flüssigkeiten (Wasser, Getränke usw.), Hygieneartikel (Shampoo, Lotionen, Kosmetikartikel, Rasierschaum etc.), Mixturen flüssiger und fester Stoffe wie Joghurt und Marmelade. Das alles allerdings nur, wenn es sich in einem Behälter befindet, der maximal 100 ml fasst und es in einem max. 1l fassenden, durchsichtigen Kosmetikbeutel untergebracht ist. Auch dürfen Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Einmalrasierer und Nagelscheren mit max. 6 cm Klingen-länge ins Handgepäck. Obwohl das hier in Deutschland erlaubt ist, kann es in der Kontrolle trotzdem zu Problemen und Verzögerungen kommen. Dementsprechend ist es ratsam, diese Dinge im normalen Gepäck zu verstauen. Immerhin kann es im Einreiseland auch andere Regelungen geben – und gegen die wollen Sie nicht verstoßen. Außerdem: Babynahrung, wenn das Kind unter 3 ist und mitreist, medizinisch notwendige Geräte, Medikamente, Duty-Free-Ware (spezielle Regelungen beachten!)
Definitiv nicht ins Handgepäck dürfen z.B Benzinfeuerzeuge und Gasbehälter. Ein Feuerzeug am Körper zu tragen ist jedoch erlaubt.
Da es für das Handgepäck bei den unterschiedlichen Fluggesellschaften auch verschiedene Bestimmungen gibt, sollten Sie diese auf jeden Fall im Voraus kontrollieren und auch beachten. Sonst gibt es am Flugschalter bloß ein Problem nach dem anderen.
So kompliziert ist das alles gar nicht, oder? Wenn Sie sich rechtzeitig informieren und an die Bestimmungen halten, sollten Sie am Flughafen kein Problem haben und ganz einfach durch die Sicherheitskontrolle kommen. Alles andere wäre auch einfach nur lästig und unnötig obendrein.
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